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   BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B   

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BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B (https://dejure.org/2013,11077)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B (https://dejure.org/2013,11077)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2013 - B 13 R 29/12 B (https://dejure.org/2013,11077)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zeugenbeweis - Gehörsrüge - Rüge des Fragerechts

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zeugenbeweis - Gehörsrüge - Rüge des Fragerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 69165
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B
    Vielmehr macht sie damit im Kern eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) geltend, der im Zusammenhang mit der Einholung von Sachverständigengutachten in § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO eine spezifische Ausprägung erfahren hat (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 6, Nr. 2 RdNr 4) .

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/04 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f) .

    Sachdienliche Fragen iS von § 116 S 2 SGG liegen dann vor, wenn sie sich im Rahmen des Beweisthemas halten und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10) .

    Dieser Obliegenheit ist er jedenfalls dann nachgekommen, wenn er einen darauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zuletzt aufrechterhalten hat (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .

    Insoweit muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B
    Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige - wie hier - ein Gutachten auf Antrag des Beteiligten gemäß § 109 SGG erstellt hat (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5 f; Senatsbeschluss aaO).

    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl Senatsbeschluss aaO RdNr 15; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1) .

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/04 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f) .
  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B
    Hingegen fehlt es an der Sachdienlichkeit, wenn der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen rechtsmissbräuchlich gestellt ist, insbesondere wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (vgl BVerfG vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183 = Juris RdNr 29, mwN zur Rspr des BGH) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 355/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/04 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f) .
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 439/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschlüsse vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13; vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 12, jeweils mwN; s auch BVerfG Beschluss vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273) .

    Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige - wie hier - ein Gutachten auf Antrag des Beteiligten gemäß § 109 SGG erstellt hat (vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5 f; Senatsbeschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris, aaO) .

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VJ 1460/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Schutzimpfung - Epilepsie -

    Daran fehlt es aber vorliegend, denn die Notwendigkeit einer Erörterung hat der Kläger überhaupt nicht begründet (BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris).
  • BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

    b) Zur schlüssigen Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) einer Verletzung des Rechts auf Befragung eines Sachverständigen muss sich hiernach aus der Beschwerdebegründung ergeben, (1) dass der Beschwerdeführer einen Antrag auf Befragung des Sachverständigen gestellt und bis zum Schluss aufrechterhalten hat; (2) welche einer Erläuterung durch den Sachverständigen bedürftigen Punkte der Beschwerdeführer gegenüber dem LSG benannt hat; (3) aufgrund welcher Umstände die benannten Punkte sachdienlich waren, insbesondere ist bei einem Antrag auf wiederholte Befragung desselben Sachverständigen zu erläutern, weshalb die Punkte noch nicht durch bereits vorliegende Stellungnahmen des Sachverständigen geklärt waren; (4) aufgrund welcher Umstände der Antrag als rechtzeitig zu werten ist; (5) aufgrund welcher Umstände die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Befragung des Sachverständigen beruhen kann (Senatsbeschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 13) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 1 KR 339/17

    Krankenversicherung

    Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson ist jedoch keine dem Zeugenbeweis zugängliche Bekundung wahrgenommener Tatsachen (vgl. insoweit auch BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B -, juris Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 13 SB 115/18
    Dafür, dass das Beharren auf einer Ladung der Sachverständigen sich zumindest zuletzt als nicht mehr zielführend darstellt (vgl. Keller, a.a.O.; BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 13 R 29/12 R, juris Rn. 12), spricht der Umstand, dass die Klägerin als Bezugspunkt ihrer ergänzenden Befragung nicht nur die jeweiligen Gutachten, sondern jede weitere, zum betreffenden Zeitpunkt vorliegende ergänzende Stellungnahme wählte.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 3246/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Dauer der unfallbedingten

    Daran fehlt es aber vorliegend, denn die Notwendigkeit einer Erörterung hat der Kläger überhaupt nicht begründet (BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 13 R 29/12 B - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VH 5821/10
    Daran fehlt es aber vorliegend, denn die Notwendigkeit einer Erörterung hat der Kläger überhaupt nicht begründet (BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris).
  • BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungsrüge - Erfordernis

    Ungeachtet der hiernach fehlenden Darlegung eines bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisbegehrens hat die Klägerin aber auch nicht hinreichend aufgezeigt, dass die Voraussetzungen vorgelegen haben, von denen nach § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens auf demselben Fachgebiet abhängt (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 9) , nachdem das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. W. bereits vorlag.
  • BSG, 12.05.2022 - B 2 U 169/21 B

    Anerkennung von Berufskrankheiten; Verfahrensrüge im

    Sofern er in den Beweisgesuchen 11 und 12, 14 bis 16 und 20 zur Widerlegung des Verwaltungsgutachtens von T bzw zur Bestärkung des Gerichtsgutachtens A die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens von Amts wegen fordert, geht er nicht auf die Voraussetzungen ein, von denen nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens abhängt (vgl BSG Beschlüsse vom 10.3.2016 - B 13 R 93/15 B - juris RdNr 10, vom 18.1.2016 - B 13 R 413/15 B - RdNr 7, vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - juris RdNr 9 und vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B

    Erwerbsminderungsrente; Anordnung des Erscheinens von Sachverständigen;

    Zur schlüssigen Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) einer Verletzung des Rechts auf Befragung eines Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen muss sich hiernach aus der Beschwerdebegründung ergeben, (1) dass der Beschwerdeführer einen Antrag auf Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen gestellt und bis zum Schluss aufrechterhalten hat; (2) welche einer Erläuterung durch den Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen bedürftigen Punkte der Beschwerdeführer gegenüber dem LSG benannt hat; (3) aufgrund welcher Umstände die benannten Punkte sachdienlich waren, insbesondere ist bei einem Antrag auf wiederholte Befragung desselben Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zu erläutern, weshalb die Punkte noch nicht durch bereits vorliegende Stellungnahmen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen geklärt waren; (4) aufgrund welcher Umstände der Antrag als rechtzeitig zu werten ist; (5) aufgrund welcher Umstände die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen beruhen kann (vgl Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 10; vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 18.01.2016 - B 13 R 413/15 B
  • BSG, 13.08.2015 - B 13 R 235/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verletzung des Fragerechts; Antrag

  • BSG, 29.04.2015 - B 1 KR 4/15 B

    Kostenerstattung für eine selbst beschaffte stationäre Maßnahme der

  • BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
  • BSG, 15.09.2014 - B 9 SB 16/14 B
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 265/14 B
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 285/14 B

    Rüge des Übergehens eines Beweisantrags; Verletzung des Rechts auf Befragung

  • BSG, 28.07.2016 - B 13 R 140/16 B
  • BSG, 30.07.2015 - B 13 R 199/15 B
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 658/13
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 5639/10
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 R 3257/14
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